Wenn Patienten telefonisch Leistungen anfordern (z.B. e-Rezeptausstellung), muss dies in einer Kassenordination mittels o-Card-Steckung und Behandlungsfall Telekonsultation (kurz: TK) erfolgen.
Telekonsultationen benötigen im Gegensatz zu allen anderen Behandlungsfällen KEINE Nachsignierung mit der e-Card.