Die vorübergehende gesetzliche Ausnahmeregelung für Zugriffe auf ELGA (e-Medikation, e-Befund) sowie e-Impfpass via e-card System ohne e-card-Stecken endet mit 31.12.2022. Seit 01.07.2022 gilt diese Regelung nur noch für Apotheken, sowie für Ärztinnen und Ärzte in Impfstraßen, für die das Einlesen der e-card mangels vorhandener technischer Infrastruktur nicht möglich ist.
Ab 01.01.2023 ist für Zugriffe auf ELGA (und damit auch für Einträge im e-Impfpass) via e-card System daher wieder das Stecken einer e-card erforderlich. Andernfalls ist kein Zugriff möglich.