Im Bereich der Diagnosen stehen mit 1.1.2026 Neuerungen sowohl für Kassen- als auch Wahlarzt-Ordinationen bevor.
Folgendes ist uns bisher bekannt:
- Für jede Frequenz ist mindestens eine Diagnose zu übermitteln. Das gilt auch für telemedizinische Kontakte.
- Diese Diagnose beschreibt den medizinischen Grund für den Besuch.
- Es sind nur die für den jeweiligen Besuch relevanten Diagnosen zu übermitteln.
- Eine der Diagnosen ist als Hauptdiagnose zu kennzeichnen.
- Die Codierung hat mit vierstelligen ICD-10-Codes zu erfolgen (bzw. mit Dreistellern, falls kein Viersteller vorhanden ist).
- Wenn die Diagnostik noch nicht abgeschlossen ist bzw. keine Diagnose angegeben werden kann, soll ein Symptom oder Befund aus Kapitel XIX codiert werden.
- Wenn die Frequenz nicht in einer Erkrankung begründet ist, können Codes aus Kapitel XXI verwendet werden: Ausnahme: Die mit „#“ gekennzeichneten Codes sind nicht bzw. nur für die interne Dokumentation zu verwenden.
Quelle: Handbuch Medizinische Dokumentation für den extramuralen ambulanten Bereich Juni 2025
So sieht unser Lösungsansatz aus:
- Ihre bestehende Diagnosenliste kann mit einem ICD-Code ergänzt werden. Standarddiagnosen werden bei der Umstellung automatisch mit einem ICD-Code ergänzt.
- Bei der Diagnosenerfassung können nun mit einem Klick die Diagnosen der Vorfrequenz übernommen werden.
- Eine der heutigen Diagnosen muss mit einem Klick als Hauptdiagnose gekennzeichnet werden.
- Beim Schließen der Diagnosenerfassung wird geprüft, ob eine Hauptdiagnose gekennzeichnet wurde und ob diese einen ICD-Code hinterlegt hat.
Weitere Informationen zu Umstellung und Bedienung erhalten Sie auf unserem Anwendertag am 8. November 2025 oder im Webinar „Neue Diagnosenerfassung“ am 18. November 2025, 16:30-18:00 Uhr.
Ihr Team von Lobmaier Datentechnik GmbH
